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Tarifbestimmungen

(Bestandteil zur Tarifübersicht)

 

Umtausch / Rückerstattung

 

  1. Ein Umtausch oder eine Rückerstattung des Skibilletts ist grundsätzlich nicht möglich.
  2. Es entsteht keinerlei Anspruch auf Rückerstattung oder Schadenersatz bei Betriebsunterbrüchen oder -einstellungen.

    Dies gilt insbesondere bei Schliessung oder Sperrung des Skigebiets oder Teilen des Skigebiets

    – aus Witterungsgründen (wie Schneemangel, Lawinengefahr, Wind, vorzeitiger Ausaperung der Skipisten, Stromunterbrüchen etc.)

    – auf behördliche Anordnungen oder Restriktionen (z.B. wegen Strommangellage)

    – aufgrund freiwilliger Einschränkungen bei besonderen Umständen (u.a. infolge Sparappelen der Behörden wegen Strommangellage)

    – wegen Pandemien oder Epidemien

    Besondere Veranstaltungen können die Absperrung gewisser Teile des Skigebiets und die Errichtung eines Zuschauersektors nach sich ziehen.

  3.  Gelöste Billette können nachträglich nicht in andere Billette umgetauscht werden.
  4.  Die kommunizierten Betriebszeiten der Wintersportanlagen dienen ausschliesslich Informationszwecken. Ihre Einhaltung erfordert entsprechende Wetter-, Schnee- und Pistenverhältnisse.
  5.  Verlorene Skibillette werden generell nicht ersetzt.
  6.  Verlorene MagicPässe sind der Ausgabestelle zu melden. Der Ersatz erfolgt aufgrund deren Regelungen.