Tarifbestimmungen
(Bestandteil zur Tarifübersicht)
Umtausch / Rückerstattung
- Ein Umtausch oder eine Rückerstattung des Skibilletts ist grundsätzlich nicht möglich.
- Es entsteht keinerlei Anspruch auf Rückerstattung oder Schadenersatz bei Betriebsunterbrüchen oder -einstellungen.
Dies gilt insbesondere bei Schliessung oder Sperrung des Skigebiets oder Teilen des Skigebiets
– aus Witterungsgründen (wie Schneemangel, Lawinengefahr, Wind, vorzeitiger Ausaperung der Skipisten, Stromunterbrüchen etc.)
– auf behördliche Anordnungen oder Restriktionen (z.B. wegen Strommangellage)
– aufgrund freiwilliger Einschränkungen bei besonderen Umständen (u.a. infolge Sparappelen der Behörden wegen Strommangellage)
– wegen Pandemien oder Epidemien
Besondere Veranstaltungen können die Absperrung gewisser Teile des Skigebiets und die Errichtung eines Zuschauersektors nach sich ziehen.
- Gelöste Billette können nachträglich nicht in andere Billette umgetauscht werden.
- Die kommunizierten Betriebszeiten der Wintersportanlagen dienen ausschliesslich Informationszwecken. Ihre Einhaltung erfordert entsprechende Wetter-, Schnee- und Pistenverhältnisse.
- Verlorene Skibillette werden generell nicht ersetzt.
- Verlorene MagicPässe sind der Ausgabestelle zu melden. Der Ersatz erfolgt aufgrund deren Regelungen.